Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1. Allgemeines, Geltungsbereich

  1. Im Folgenden bezieht sich der Ausdruck Provider auf die Firma Speedloc Datacenter ("Anbieter"), der Ausdruck "Nutzer" bezieht sich auf den bestellenden Vertragspartner. Die Firma Speedloc Datacenter erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen ("AGB").

  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.

  3. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.

  4. Speedloc Datacenter ist berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen vom Provider für den Kunden zumutbar sind. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung, welche per E-Mail seitens Provider versandt wird, nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Der Provider verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.

2. Zustandekommen des Vertrages
  1. Der Kunde kann seinen Vertrag schriftlich, via Fax oder per Post und online über das Bestellformular einreichen. Per Telefon oder E-Mail ist eine Auftragserteilung nicht möglich. In solchen Fällen unterbreitet Speedloc Datacenter dem Kunden jedoch ein schriftliches Angebot. Bestätigt wird der Vertrag auf schriftlichem oder elektronischem Weg.

  2. Mit Abgabe seiner Bestellung erklärt der Kunde ausdrücklich, dass er das achtzehnte (18.) Lebensjahr vollendet hat und voll geschäftsfähig ist. Mit der Bestätigung der Bestellung wünscht der Kunde ausdrücklich, dass mit der Leistungserbringung (z.B. Accounteinrichtung und/oder Domainregistrierung) sofort seitens der Firma Speedloc Datacenter begonnen werden soll. Sollte der Kunde dies nicht wünschen, ist ein sofortiger Widerruf notwendig.

  3. Informationen und Zugangsdaten für die vom Kunden in Auftrag gegebene Leistungen werden ihm per E-Mail übermittelt. Wünscht der Kunde keine bzw. eine andere Benachrichtigung, kann er dies schriftlich beantragen.

3. Leistungsbeschreibung
  1. Speedloc Datacenter bietet dem Kunden den Zugang zu der bestehenden Kommunikations-Infrastruktur, die Bereitstellung von Speicherplatz auf einem Server, die Nutzung von Mehrwertdiensten, die Wartung und Administration von Datenverarbeitungsanlagen und Kommunikationsinfrastrukturen an. Die Infrastrukturen werden zum Teil von Dritten betrieben werden. In diesem Zusammenhang kann es zu Störungen oder Beeinträchtigungen kommen, welche Ihre Ursache außerhalb des Einflußbereiches vom Provider haben, z.B. Störungen des Internets oder durch höhere Gewalt.

  2. Die Verfügbarkeit der über das Internet angebotenen Dienste und Leistungen liegt bei mindestens 97% im Jahr, sofern dies nicht anders vereinbart ist.

    Ausgeschlossen hierbei sind:

    • Störungen, welche zu Unterbrechungen der Erreichbarkeit im Bereich Dritter liegt, auf die Speedloc Datacenter keinen Einfluss hat

    • Unterbrechungen durch höhere Gewalt

    • kurze Unterbrechungen des Betriebes, z.B. für wichtige Updates, welche erforderlich sind, um konkrete Gefährdungen durch einen möglichen Missbrauch durch Dritte (z.B. Sicherheitslücken) vorzubeugen oder zu verhindern

  3. Speedloc Datacenter führt regelmäßig Wartungs- und Servicearbeiten zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der eingesetzten Technik durch. Der Provider wird diese nach Möglichkeit in der Nacht durchführen, sofern mit diesen Arbeiten Ausfälle verbunden sind. Der Kunde wird hierauf zuvor per Mitteilung oder über das Statusportal hingewiesen.

  4. Regelmäßig werden Updates eingespielt, um ein hohes Sicherheitsniveau zu halten. Hierdurch kann sich der Funktionsumfang und die Ausgestaltung der vom Provider erbrachten Leistungen ändern. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass dadurch auch Änderungen an vom Kunden hinterlegten Inhalten (z.B. Webseiten) bzw. vom Kunden installierten Anwendungen erforderlich werden. Sofern dies nötig ist, wird Speedloc Datacenter den Kunden zuvor darauf hinweisen.

  5. Ein Tarifwechsel während der Laufzeit eines Vertrages ist auf Wunsch des Kunden jederzeit möglich. Mit dem vollzogenen Wechsel beginnt ein neuer Vertrag mit ggf. neuer Mindestlaufzeit und auf der Grundlage der beim Wechsel geltenden Leistungsbeschreibung sowie AGB. Im Falle eines Wechsels werden nicht verbrauchte Zahlungen des Kunden für den alten Tarif verrechnet.

  6. Supportleistungen werden durch die Beantwortung von Kundenfragen per E-Mail vom Provider erbracht, soweit im einzelnen Vertrag nichts abweichendes vereinbart wurde.

  7. Unter dem Begriff "Fair-Use Traffic-Flatrate" ist eine "angemessene Benutzung" zu verstehen. Die monatlichen Traffickontingente der einzelnen Pakete wurden von uns sehr großzügig gewählt. Wie unsere langjährige Erfahrung zeigt, werden diese unter normaler Nutzung nicht überschritten. Mit dieser Lösung schaffen wir eine faire Basis für eine kundenfreundliche Preiskalkulation. Bei mehrfacher Überschreitung dieser Grenze, nehmen wir Kontakt zum Kunden auf und finden mit Ihm zusammen eine Lösung.

  8. Bei dauerhafter Überschreitung der genutzten Bandbreite von 25 MBit/s im Wochenmittel behält sich Speedloc Datacenter das Recht vor, die Bandbreite auf 10 MBit/s zu limitieren. Die Drosselung kann durch Speedloc Datacenter nach Rücksprache mit dem Kunden wieder aufgehoben werden.

4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

  1. Der Kunde sichert zu, dass die an Speedloc Datacenter von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, dem Anbieter jeweils unverzüglich über Änderungen sämtlicher Daten zu unterrichten. Dieses betrifft insbesondere:

    • Name und postalische Anschrift und E-Mail-Adresse des Kunden

    • bei Firmen den/die gesetzlichen Vertreter

    • Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des technischen Ansprechpartners für die Domain

    • Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des administrativen Ansprechpartners für die Domain

  2. Der Kunde verpflichtet sich, die vom Anbieter zum Zwecke des Zugangs erhaltenen Passwörter streng geheim zu halten und den Anbieter unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.

  3. Speedloc Datacenter führt keine Sicherung der Kundeninhalte durch, sofern dies nicht anders vertraglich vereinbart ist. Für Sicherheitskopien seiner Inhalte ist der Kunde selbst verantwortlich.

  4. Der Kunde ist verpflichtet, die Zugriffsmöglichkeiten auf die von Speedloc Datacenter bereitgestellten Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen sowie rechts- und/oder gesetzwidrige Handlungen zu unterlassen. Untersagt sind insbesondere folgende Handlungen:

    • massenhafter Versand von unangeforderten Werbe-E-Mails (Spam)

    • sich oder Dritten pornographische Inhalte zu verschaffen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben

    • urheberrechtlich geschütztem Material zu verbreiten, zu deren Verbreitung der Nutzer nicht berechtigt ist (z.B. illegale MP3-Downloads)

    • Betrieb von sogenannten "Filesharing-Diensten" wie z.B. "Torrent" und "open Proxy-Diensten" wie z.B. "TOR"

    • Zugänglichmachen und/oder hinterlegen von Material und Daten gewaltverherrlichender Inhalte oder solcher, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind sowie für Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Parteien und Vereinigungen oder ihrer Ersatzorganisationen

    • Kommunikationsdienste zu unterbrechen oder zu blockieren, etwa durch Überlastungen, soweit dies vom Kunden zu vertreten ist. Dies gilt nicht bei dedizierten Servern

    Eine Prüfung der vom Kunden hinterlegten Inhalte erfolgt durch Speedloc Datacenter nicht. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit dieser Inhalte selbst verantwortlich und haftet bei Verstoß.

  5. Speedloc Datacenter ist berechtigt, die für den Kunden zur Verfügung gestellten Dienste vorübergehend zu sperren, wenn der Kunde gegen die vorgenannten Verhaltenspflichten verstößt oder ein entsprechender, konkreter Verdacht besteht.

  6. Fehlfunktionen, welche trotz aller Sogfalt an den technischen Einrichtungen von Speedloc Datacenter vorkommen können, sind bei der Feststellung durch den Kunden umgehend an den Provider zu melden.

  7. Backup / Datensicherungen sind vom Kunden selbst anzufertigen, sofern kein Backup-Paket bei Speedloc Datacenter gebucht ist. Trotz mehrfach redundanter RAID-Systeme können Kundendaten z.B. durch Sicherheitslücken in vom Kunden genutzten CMS-System verloren gehen.

5. Zahlungsbedingungen
  1. Entgelte sind wie in der vertraglichen Vereinbarung für den genannten Abrechnungszeitraum im Voraus zu zahlen. Nutzerabhängige Entgelte (z.B. Traffic oder Strom) werden im Folgemonat abgerechnet.

  2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.

  3. Speedloc Datacenter kann Leistungen nach vorheriger Ankündigung einschränken oder gar sperren, sofern der Kunde in Zahlungsverzug geriet. Für Domains, welche für den Kunden oder vom Kunden selbst registriert wurden gilt das selbe. Bei einer Sperrung hat der Kunde eine Bearbeitungs-/Mahngebühr von bis zu 7,50 Euro zu zahlen, sofern er nicht nachweist, dass gar kein oder nur geringer Schaden entstanden ist.

  4. Der Provider kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen, wenn der Kunde mit einem Betrag von 2 Monatsbeiträgen in Verzug kommt.

  5. Durch Änderungen rechtlicher und wirtschaftlicher Zusammenhänge (z.B. durch Änderung von Energie- und Telekommunikationskosten), welche wie bei jeder auf Dauer erbrachten Dienstleistung auftreten können, können sich auch die Kosten der bereitgestellten Leistungen von Speedloc Datacenter ändern. Der Provider behält sich daher das Recht vor, die Preise zu Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums mit einer Änderungsfrist von sechs Wochen zu ändern. Der Kunde ist berechtigt, zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung den Vertrag außerordentlichen zu kündigen. Macht der Kunde hiervon nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung Gebrauch, gilt die Änderung als akzeptiert. Hierauf weist Speedloc Datacenter den Kunden durch diese AGB hin.

  6. Im Falle eines Inkassoverfahrens werden wir vertreten durch:

    adebio Forderungsmanagement
    Eichelnkämpe 20
    D-28277 Bremen

6. Vertragslaufzeit, Kündigung

  1. Verträge zwischen dem Kunden und Speedloc Datacenter werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern dies nicht anders vertraglich vereinbart wurde. Soweit im Vertrag zwischen den Parteien nicht abweichend geregelt, kann das Vertragsverhältnis nach Ablauf einer etwaigen vereinbarten Mindestlaufzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Vertragsmonates ordentlich gekündigt werden.

  2. Steht einer Partei ein Sonderkündigungsrecht nach diesen AGB zu, kann der Vertrag unabhängig der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

  3. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form und ist nur mit händischer Unterschrift gültig. Eine Kündigung per Fax sowie digital signierter PDF per E-Mail ist zulässig.

  4. Sofern der Vertrag eine oder mehrere Domains beinhaltet und der Kunde diesen kündigt, hat der Kunde anzugegben, was mit seiner/seinen Domains nach der Kündigung geschehen soll. Erteilt der Kunde keine Anweisung, berichtigt dies den Provider die Domain(s) freizugeben bzw. zu löschen. Bei Kündigung durch Speedloc Datacenter, gilt das Vorstehende. Der Kunde hat hier die Möglichkeit, seine Domain umzuziehen, was er jedoch sofort schriftlich bei Eingang der Kündigung mitteilen muss.

  5. Unberührt bleibt das Recht beider Parteien, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch Speedloc Datacenter liegt insbesondere in folgenden Fällen vor, wenn:

    • der Kunde mit einer vereinbarten Zahlung in Verzug kommt

    • die Zahlungsunfähigkeit oder die Eröffnung eines Insolvenzantrages durch den Kunden besteht

    • ein Kunde gegen vertragliche Pflichten verstößt und/oder die Nichtabstellung des Verstoßes durch den Kunden trotz Benachrichtigung und Abmahnung über die Sperrung der Inhalte durch den Provider stattfindet

7. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
  1. Den Vertrag zur Auftragsverarbeitung finden Sie in Ihrem Kundenbereich als PDF-Download.

8. Haftung und Haftungsbeschränkungen
  1. Für Sach- und Rechtsmängel haftet Speedloc Datacenter nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sind an dem Vertrag nur Kaufleute beteiligt, so gelten ergänzend die §§ 377 ff. HGB.

  2. Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet Speedloc Datacenter bis zu einer Höhe von 500,00 Euro, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Speedloc Datacenter haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) und für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer Pflichten haftet der Provider nicht.

  3. Die Haftungsbeschränkungen des Abs. 2 gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaf-fenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

  4. Ist die Haftung des Providers ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

  5. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, welche dem Provider oder Dritte, durch die missbräuchlich oder rechtswidrige Verwendung der durch Speedloc Datacenter bereitgestellten Dienste entstehen und/oder dadurch, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

9. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, anwendbares Recht
  1. Für die vom Anbieter auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge und für die hieraus folgenden Ansprüche, gleich welcher Art, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).

  2. Erfüllungsort ist Görlitz. Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus den Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien sich ergebenden Streitigkeiten, insbesondere über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Görlitz. Der Anbieter kann den Kunden wahlweise auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.

  3. Änderungen getroffener vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

  4. Sollten Bestimmungen dieser AGB und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine gültige Vereinbarung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen so weit wie möglich nahe kommt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Speedloc Datacenter, Görlitz. Stand 08/2012